Rede in der Gemeinderatssitzung vom 18.02.2015 Bebauungsplan Hemighofenerstraße

Veröffentlicht am 19.02.2015 in Standpunkte

Sehr geehrter Herr Enzensperger,

sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen des Gemeinderates,

heute ist Aschermittwoch und damit Beginn der Fastenzeit. Viele Menschen konzentrieren sich jetzt auf das Wesentliche und lassen Unwesentliches weg.

Ich möchte dieses Bild aufnehmen und uns als Gemeinderat die Frage stellen? Was ist unsere wesentliche Aufgabe als gewählte Repräsentanten in Kressbronn?

Haben wir die Aufgabe aktiv zu gestalten, um das Gemeinwohl miteinzubringen oder passiv zu ertragen und zurückzuweichen?

Im Zusammenhang mit dem vorliegenden Antrag auf Bebauung nach § 34 BauGB sind wir gefordert darauf eine Antwort zu geben, denn es geht um die Hemighofenerstraße, unsere Ortsmitte unser Wohnzimmer wenn man so will.

In der letzten Sitzung am 21.01.2015 haben wir mehrheitlich beschlossen einen Bebauungsplan aufzustellen. Das heißt wir haben das einzige Werkzeug gewählt, welches uns der Gesetzgeber gibt um das Gemeinwohl in die Bebauung einzubringen.

§ 34 BauGB hingegen orientiert sich an mathematischen Größen, man geht vom Höchstmaß der Nutzung aus und von der Firstobergrenze. Welches Ergebnis das hat, sieht man am Bauvorhaben Glatthaar.

Was können wir nun konkret für unsere Hemighofenerstraße mit einem Bebauungsplan tun?

Was verträgt der Standort „Gebäude Metzgerei Maier“?

Wir können die Dichte/Anzahl WE regeln z.B. 11 WE 1 Gewerbeeinheit.Bestand ist 1 GEW und 6 WE, Geplant gemäß Bauantrag Top 7: 1 GEW und 19 WE

Wir können die Baumasse regeln: Bruttogeschoßflächenzahl auf 0,8, Geplant gemäß Bauantrag Top 7: derzeit ca. 1,2

Wir können die Wandhöhe maximieren z.B. 9 Meter an der Hemighofenerstraße und im Hof auf 6 Meter, Bestand: ca. 9 Meter (3-Geschossig) im Hof ca. 3 Meter (eingeschossig), Geplant gemäß Bauantrag Top 7: 11,32 Meter (siehe Ansicht Nord)

Wir können das Dach mit Dachvorsprung an die Wandhöhe anschließend als Gemeinsamkeit in der Hemighofenerstraße regeln.Geplant gemäß Bauantrag Top 7: Dach anschließend an Wandhöhe 11,32 m

Wir können die Zahl der oberirischen Stellplätze z.B. 1/3 der Stellplätze festsetzen und dabei den hinteren Hofbereich mit einbeziehen.Geplant gemäß Bauantrag Top 7: 4 oberirdische Stellplätze

Wir können den Sicherheitsabstand der Tiefgaragenrampe bestimmen: z.B. Abstand Rampe zum Gehweg 5 m, Geplant gemäß Bauantrag Top 7: Rampe beginnt  am Gehweg

Wir können die Fußwegequerung in der Hemighofenerstraße klären

Wir können den Fußweg verbreitern von 1,50 m auf z.B. 2,00 m

Das sind einige konkrete Aspekte des Gemeinwohls, die wir durch einen Bebauungsplan festsetzen können.

Der in unserem Antrag zu Top 8 vorgeschlagene Geltungsbereich für einen Bebauungsplan ist ein Maximalziel, welches auch in Teilabschnitte unterteilt werden kann.

Es geht um unser Wohnzimmer, unsere Ortsmitte, deswegen bitte ich Sie, sehr verehrte Kollegen des Gemeinderates, das Einvernehmen zum Antrag Top7 nicht zu erteilen und einem Bebauungsplan für die Hemighofenerstraße zuzustimmen.

 
 

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