Fragen der Schwäbischen Zeitung zum Hotel in Sipplingen

Veröffentlicht am 03.08.2023 in Fraktion

Im Rahmen der Diskussion um die Anmietung des Hotels in Sipplingen im Jahr 2015 zur Unterbringung von Flüchtlingen hat die Schwäbische Zeitung den Fraktionen des Kreistags eine Reihe an Fragen hierzu zukommen lassen. Auch wenn der Kreistag in die damaligen Entscheidungen nicht involviert war, wollen wir hierzu Stellung beziehen. Deshalb finden Sie hier die Antworten unseres Fraktionsvorsitzenden Norbert Zeller.

Eine kurze Vorbemerkung: Das Asylrecht ist ein Menschenrecht. Menschen, die um ihr Leben bangen müssen, vom Tode bedroht sind, haben das Recht Schutz in einem sicheren Staat zu finden. Das erleben wir gerade extrem im Ukrainekrieg, aber auch beispielsweise in Syrien oder Afghanistan. Jeder von uns muss sich fragen, was er in solch einer lebensbedrohlichen Lage für seine Familie und sich tun würde. Allerdings ist auch klar, dass Europa in einer Gesamtverantwortung steht, aber leider nicht alle europäischen Staaten das Menschenrecht Schutz vor Verfolgung beachten. Hinzu kommt, dass nur eine veränderte Geopolitik, die die Ursachen von Flucht und Vertreibung ernsthaft angeht, dringend notwendig ist. Deutschland agiert in diesem Sinne.

Wie beurteilen Sie die Anmietung des Hotels Adler in Sipplingen und den Umstand, dass das Haus nie für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wurde?

Aus heutiger Sicht kann man feststellen, dass die Anmietung des "Adler" in Sipplingen nicht gut gelaufen ist. Dies wäre allerdings eine unzureichende, unfaire Bewertung. Ende 2015 stand die Kreisverwaltung, die als untere Verwaltungsbehörde (nicht der Kreistag) für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständig ist, mit dem Rücken an der Wand. Das Regierungspräsidium Tübingen hat den Landkreisen Flüchtlinge zugewiesen, die dann für die Unterbringung sorgen mussten. Da der Bodenseekreis keine eigenen Unterbringungsobjekte hatte, war er gezwungen möglichst viele Objekte anzumieten (ensprechend dem jeweili Mietspiegel), so auch den "Adler" in Sipplingen. Oder es hätten weitere Sporthallen belegt werden müssen, was niemand wollte. 

Die Vermieter saßen damals am längeren Hebel, da sie die Notsituation des Bodenseekreises kannten. So auch der Vermieter des "Adler", der kallhart verhandelte und die Notsituation des Bodenseekreises einseitig ausnutzte. Eine entsprechende Ausstiegsklausel, bei Nichtinanspruchnahme einer Unterbringung von Flüchtlingen, lehnte er strikt ab. Der erhebliche Druck auf die Unterbringung von Flüchtlingen änderte sich 2016, als Frau Merkel mit dem türkischen Präsidenten Erdogan ein Abkommen erreichte und damit die Flüchtlingszahlen deutlich zurückgingen. Angesichts der zurückgehenden Flüchtlingszahlen wurde der "Adler" nun nicht mehr zur Unterbringung von Flüchtlingen benötigt. Teure Umbaumaßnahmen erschienen zurecht unangemessen und unnötig.

Wie bewerten Sie die Kosten, die dadurch für das Land anfielen? Die genannten 800.000 Euro sind nicht vom Landkreis, sondern vom Land BW gezahlt worden.

Das Landratsamt hat nun angesichts der nicht mehr benötigten Immobilie des "Adlers" alles versucht aus dem Mietvertrag herauszukommen. Der Vermieter blieb aber hart und pochte auf sein Geld. Selbst Angebote des Kreises, andere Interessenten bzw. Investoren für die Immobilie zu suchen, wurden abgelehnt. Es ging nur darum "Kohle zu machen", auf Kosten der Allgemeinheit. Schließlich wurde 2021 ein Aufhebungsvertrag mit Abschlagszahlung vereinbart, in enger Abstimmung mit dem Regierungspräsidium Tübingen. Dabei ist es wenig tröstlich zu wissen, dass das Land und nicht der Bodenseekreis die Mietkosten in Höhe von 800.000 Euro übernimmt, da es allemal Steuergelder sind. Mein Vorwurf geht hier eindeutig an den abzockenden Vermieter, der eine Notsituation des Bodenseekreises in unverschäter Art und Weise knallhart ausnutzte. Soziale Verantwortung sieht anders aus. Im Artikel 14 des GG heißt es: "Eigentum verpflichtet". 

Im Übrigen wurden der Ausschuss für Umwelt und Technik sowie der Ausschuss für Finanzen, Verwaltung und Kultur durch den Landrat stets über die Vorgänge informiert. Widerspruch oder Kritik von Seiten der Kreistagsmitglieder gab es nicht.

Welche Position haben Sie gegenüber der Weigerung des Landkreises, die Daten und Zahlen seinerzeit für die Presse offen zu legen?

Die Pressefreiheit ist in unserem demokratischen Staat ein hohes Gut. Dies hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen nochmals eindeutig bestätigt. Allerdings bezieht sich das Gerichtsurteil konkret auf die Auskunftpflicht des "Adler" in Sipplingen und damit auf ein beendetes Mietverhältnis. Es geht also um einen abgeschlossenes Vertragsverhältnis, wie das VG Sigmaringen feststellt. Auch seien die speziellen Mietkonditionen nicht auf andere Mietverhältnisse übertragbar. Daraus kann keine generelle Auskunftspflicht über andere Mietverhältnisse abgeleitet werden, da ansonsten die kommunalen Verwaltungen keine Gestaltungsspielräume mehr hätten.

Wie beurteilen Sie das Urteil des Gerichts, das den Landkreis nun gezwungen hat, die Zahlen zu veröffentlichen?

Die Veröffentlichung der Zahlen über das Mietverhätlnis in Sachen "Adler" Sipplingen, durch das Gerichtsurteil des VG Sigmaringen erfolgt auf Grund eines abgeschlossenen Vertragsverhältnisses und ist somit ein Beitrag im Sinne der Pressefreiheit. Daran werden sich künftig die Verwaltungen zu halten haben.

Sehen Sie an irgendeiner Stelle – wenn ja, wo – einen Fehler der Landkreis-Verwaltung?

Die Verwaltung des Bodenseekreises hat pflichtgemäß entsprechend der damaligen Situation 2015 gehandelt (siehe Antwort 1). Hinterher ist man immer klüger. Und wenn jetzt das RP Tübingen versucht die Hände in Unschuld zu waschen, ist das ein schlechter Stil (vgl. Schwäbsiche Zeitung vom 02. August 2023, Ausgabe Friedrichshafen, Seite 13).

 
 

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