Hauptamtliche Stellvertretung des Bürgermeisters

Veröffentlicht am 20.09.2020 in Aktuelles

Im Verwalterungsausschuss vom 17. September 2020 hat das Thema hauptamtliche Stellvertretung des Bürgermeisters bereits zu Diskussionen geführt. Die Schäbische Zeitung berichtete in der Ausgabe vom 20. September hierzu. Einen Link zum Artikel finden Sie am Ende dieses Beitrags.

Als Reaktion wird die SPD Tettnang Herrn Walter folgendes Schreiben übermitteln.

 

Sehr geehrter Herr Walter,

zu VA17-09-20, TOP Ö1 Beigeordneter / Beigeordnete beantragt die SPD Fraktion:

  1. Die abschließende Beratung und Entscheidung über die Schaffung eines / einer Beigeordneten bei der Stadt Tettnang als ständige Stellvertretung des Bürgermeisters wird ausgesetzt.

  2. Eine abschließende Beratung und Entscheidung über die Schaffung eines / einer Beigeordneten bei der Stadt Tettnang als ständige Stellvertretung des Bürgermeisters erfolgt, wenn:

    • eine vollständige Analyse des Organisationsgutachtens erfolgt ist,

    • eine genaue Stellbeschreibung für einen Beigeordneten / eine Beigeordnete (BGO) beraten und entschieden ist,

    • allen Gremien ausreichend Zeit für Diskussion eingeräumt wurde,

    • die Ergebnisse der Klausurtagungen verarbeitet und umgesetzt sind,

    • die Öffentlichkeit über die langfristig nachwirkende Neuorganisation ausreichend informiert wurde und letztlich

    • die Haushaltsplanungen für das Jahr 2021 mit Stellenplan abschließend beraten und entschieden sind (unter Berücksichtigung der anhaltenden Corona-Pandemie).

       

Begründung

Vorab möchten wir grundsätzlich feststellen, dass wir die Organisationsentwicklung angesichts des Wachstums der Stadt Tettnang begrüßen. Dies kann auch die Schaffung der Stelle eines / einer Beigeordneten / Beigeordneter zur Folge haben.

Aber ganz grundsätzlich gilt, dass wir keine Not haben, die eine außerplanmäßige Entscheidung für die Stelle eines Beigeordneten erzwingt.
Zudem macht es für uns , angesichts von „Covid19“, keinerlei Sinn auch noch ein Nachtragshaushalt für derartige Personalentscheidungen zu erzwingen. Diese Notlage ist für uns nicht erkennbar.

Somit gilt für uns, dass wir ein reguläres Verfahren mit Stellenplanung und Haushaltsplan- Verabschiedung für 2021 begrüßen.

 

Zum Organisationsgutachten

Das Organisationsgutachten zeigt auf, dass weiterer und geänderter Stellenbedarf besteht und darauf auch mit einer Neuorganisation zu reagieren ist.
Gleichwohl beschreibt das Gutachten Organisations- und Handlungsempfehlungen, wie die Förderung der sozialen Kompetenz, der bessere Führungskultur, mit mehr Entscheidungskompetenzen der Mitarbeiter, oder Maßnahmen zur Mitarbeitermotivation.

Hinzu kommt noch Handlungsbedarf in der Ablauforganisation, wie mehr Digitalisierung, der Verwaltungsabläufe und Einführung eines DMS-Systems.
Diese Aspekte sind zu besprechen und zu bewerten!

Personalrat / Gremienarbeit einbeziehen

Unser Ziel ist es, in vertraulicher Atmosphäre die Schwachstellen mit ALLEN! Beteiligten zu besprechen – z.B auch eine Stellungnahme des Personalrates einzuholen; notwendigen Stellenentscheidungen sollten gemeinsam entschieden werden.

Auswirkung auf Mittelfristige Finanzplanung und Finanzierung

Die finanzielle Auswirkung dieser grundsätzlichen Neuausrichtung der Verwaltungsorgane mit ihren langfristigen Finanzauswirkungen und Möglichkeiten der Gegenfinanzierung sind zu beschreiben und sollten bei der Klausurtagung auch bewertet werden. Anschließend ist dann die Stellen- und Haushaltsplanung für 2021 normal durchzuführen.

Öffentlichkeitsarbeit

Für uns steht fest, dass die gravierende Neuorganisation der Verwaltung auch für die Öffentlichkeit nachvollziehbar erläutert werden muss. Hier stehen wir erst am Anfang des Informationsprozesses und sind noch in keinster Weise am Ende der Analyse und Diskussion. Wir selbst haben das Gutachten ja erst in der August-Sondersitzung zur Kenntnis genommen.

Damit schließt sich unser Argumentationskreis für heute:

Fakt ist, es besteht keine NOT für eine sofortige Entscheidung, gleichwohl besteht Gesprächs- und Handlungsbedarf mit allen Gremien (GR, VA, TA, Ortschaften, Fachausschuss, Fraktionen, Klausurtagung, Bürgerinforamtionen, Personalrat). Diese sind zu respektieren, und ihnen mit ausreichender Zeit für Diskussion zu begegnen.

Eine derart graviernd langfristig nachwirkende Neuorganisation muss der Öffentlichkeit transparent vermittelt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hermann König, Boby Johny Plassery für die SPD Fraktion

 

Lesen Sie zum Thema den Artikel in der Schwäbischen Zeitung:

https://www.schwaebische.de/landkreis/bodenseekreis/tettnang_artikel,-ein-zweiter-buergermeister-fuer-tettnang-warum-das-thema-derzeit-fuer-zuendstoff-sorgt-_arid,11271372.html

 

 
 

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