Unsere Meinung zur Zweitwohnungssteuer

Veröffentlicht am 02.04.2020 in Gemeinderatsfraktion

Nachdem im Südkurier wieder einmal die Diskussion um die Zweitwohnungssteuer in Überlingen eröffnet wurde, möchte die SPD-Fraktion deutlich  machen,  warum  diese Steuer  unabdingbar notwendig und immer noch viel zu niedrig ist.

Einige Gründe für die Zweitwohnungssteuer sollen hier näher betrachtet werden:

Alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Überlingen, die hier mit Erstwohnsitz ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, finanzieren die notwendige Infrastruktur über ihre Steuern und Gebühren an die Stadt. Dazu gehören  die Aufwendungen für Straßen und Wege, Abwasser-, Mischwasser- und Regenwasserkanäle, Frischwasserleitungen, Friedhöfe und vieles mehr…

Wer in Überlingen seinen Zweitwohnsitz hat, beansprucht zwar diese Infrastruktur, ohne hier aber aus seinem Einkommen Steuern an die Stadt abzuführen;  er beteiligt sich nicht an den Kosten, obwohl er sie mit verursacht. So muss - um nur ein Beispiel zu nennen - die Dimensionierung der Wasserleitungen so bemessen werden, dass sie jederzeit für alle möglichen Abnehmer – also auch für die Zweitwohnungsbesitzer, die vielleicht nur wenige Tage im Jahr hier sind – ausreichend dimensioniert werden. Das führt sogar zu der Situation, dass durch zu geringen Durchsatz des Wassers (weil Zweitwohnungsbesitzer während ihrer Abwesenheit ja kein Wasser abnehmen) die Wasserleitungen gespült werden müssen um einer Verkeimung vorzubeugen. Bezahlt werden muss eine solche Aktion - da verbrauchsabhängig finanziert - ebenso wie die sonstigen Unterhaltskosten, der beständige Verbraucher mit dem Lebensmittelpunkt, also dem Erstwohnsitz, in Überlingen.

GERECHT?  -  WOHL KAUM!

Ein weiterer,  heute immer wichtiger werdender Grund, ist die allgemeine Not an bezahlbarem Wohnraum. Grund und Boden sind nicht beliebig vermehrbar. Die gerade in beliebten Wohnorten wie Überlingen unübersehbare Entwicklung, dass Menschen mit normalen Einkommen keinen tragbaren Wohnraum mehr bekommen,  während Luxuswohnungen mit schwindelerregenden Preisen auf den Markt drängen, muss mit allen zulässigen politischen und rechtlichen Mitteln umgekehrt werden. Wenn nun weiterer Wohnraum für Menschen benötigt wird, die in unserer Stadt dauerhaft leben und arbeiten, muss dies deutlichen Vorrang haben vor dem Wunsch, nur ab und zu in unserer Stadt zu wohnen, dafür aber – im Gegensatz zu Touristen – dauerhaft kostbaren Wohnraum für sich zu beanspruchen. In diesen Fällen dient die Zweitwohnungssteuer auch der Lenkung, wenn auch leider nur in nicht ausreichendem Maß.

Gerade Zweitimmobilieneigentümer machen einen ungerechtfertigt großen Gewinn, weil sie bei der Wertsteigerung ihrer Immobilie von dem durch Wohnungsmangel ständig überdurchschnittlich steigenden Preisdruck auf dem Markt profitieren, obwohl sie ihre Immobilie dem Wohnungsmarkt entziehen und somit zu einer immer prekärer werdenden Situation führen.

Nur erstaunen können uns Beschwerden über die, wie auch in anderen Seeorten, pauschaliert erhobene Kurtaxe von 175.-€  (jährlich) für Zweitwohnungsbesitzer. Für diesen Betrag erhalten sie zwei ganzjährig gültige Gästekarten und damit nicht nur zwei kostenlose Bus-Jahresfahrkarten, sondern auch eine Reihe weiterer Vergünstigungen, für die Touristen die Kurtaxe bezahlen müssen. Viele Überlinger wären sehr froh, wenn sie allein das Bus-Jahresticket für diesen Preis (87,50 €) erhalten würden. Und sie würden es dann auch nutzen und nicht nur darüber schimpfen, weil man bei den wenigen Anwesenheiten ohnehin oft mit dem Auto in die Stadt fährt.

Wir sind heute dankbar für die Idee des damaligen Bürgermeisters Reinhard Ebersbach (SPD), der diese Zweitwohnungssteuer erfunden hat. Überlingen  wurde damit auch Vorbild für zahlreiche andere Städte . 

Die Höhe der  auf  Zweitwohnungen  erhebbaren  Steuer ist  durch Gerichtsentscheidungen  begrenzt worden. Dennoch wäre es aus unserer Sicht politisch sehr wohl vertretbar und sinnvoll, wenn diese Steuer deutlich über 30% liegen würde. Dabei ist nämlich nicht zu übersehen, dass durch die zum 01.01.2020 erfolgte Erhöhung der Zweitwohnungssteuer im Wesentlichen nur die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Änderung der Bezugsgröße zur Steuerberechnung ausgeglichen wird und die Mehreinnahmen kaum ins Gewicht fallen.

Wir können derzeit leider nicht persönlich mit Ihnen diskutieren. Die öffentlichen Fraktionssitzungen finden aus bekannten Gründen nicht statt. Aber wir nehmen Ihre Meinung, Kritik oder auch Ihre Zustimmung gerne per mail entgegen: upursche@gmail.com

Die SPD-Fraktion wünscht:

Bleiben Sie gesund, Ihr Udo Pursche

 
 

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