Die Fraktion zum Einwohnerantrag - Bauvorhaben Laserklinik

Veröffentlicht am 22.01.2020 in Fraktion

Die SPD begrüßt und unterstützt den Einwohnerantrag, für die Gemeinbedarfsfläche unterhalb des Helioskrankenhauses einen Rahmenplan zu erstellen und über die Grundzüge einer städtebaulichen Entwicklung des gesamten Gebiets öffentlich zu diskutieren.

Nach dem Aufstellungsbeschluss des Gemeinderats vom 06.11.2019 für einen vorhabenbezogenen  Bebauungsplan „Ärztehaus/ Bodensee Laserklinik“ hat sich in der Bürgerschaft eine intensive Diskussion über die baulichen Vorstellungen des Vorhabens Laserklinik  Dr. Braun entwickelt. Eine Gruppe Bürger hat einen Einwohnerantrag eingereicht, dessen zulässiger Teil im Gemeinderat beraten wird.

Die SPD begleitet den Entscheidungsprozess durch intensive Gespräche mit den Beteiligten und über Vorschläge sowie Forderungen für das Bebauungsplanverfahren.

Grundsätzlich stehen wir dem Bauvorhaben positiv gegenüber, es haben sich jedoch einige Problemfelder herausgestellt, bei denen gegenüber dem derzeitigen Planungsstand dringende Veränderungen und Weiterentwicklungen vorgenommen werden müssen.

Die geplanten Parkplätze an der Aufkircherstraße erscheinen uns gefährlich für den fließenden Verkehr - sowohl auf der Straße als auch auf dem Gehweg. Die Zurückversetzung des Gebäudes auf der Nord- und Westseite   um 1 – 2 Meter würde hier eine erhebliche Entspannung bringen. Das Gebäude sollte um mindestens 60 cm tiefer gelegt und alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die Gebäudehöhe zu verringern. Im Interesse der Anwohner muss die Klimaanlage des Klinikprojekts während ihrer gesamten Laufzeit lautlos funktionieren. Die geplante Werbefläche ist deutlich zu verringern.

Die genannten Punkte und die bereits heftige Diskussion über das Vorhaben machen deutlich, dass die konkrete Gefahr besteht, dass ein Einzelprojekt für die gesamte städtebauliche Entwicklung des Gebiets Vorgaben und Präjudizien schafft, auf die sich künftige Bauherren und Projektplaner berufen werden. Deshalb muss zuerst eine grundsätzliche öffentliche Diskussion über die städtebauliche Entwicklung des Stadteingangs an der Aufkircherstraße geführt werden.

Daneben ist für die SPD ein Punkt von besonderer Bedeutung! Private Wohnungsbebauung ist einem Klinikfunktionsbau grundsätzlich fremd. Die in dem bisherigen Planungsentwurf enthaltenen fünf frei verfügbaren Wohneinheiten im Dachbereich stellen weder Gemeinbedarfsflächen für Gebäude mit medizinischer Nutzung dar noch sind sie für die Funktionsfähigkeit des Gebäudes erforderlich. Der in ihrer Genehmigung liegende erhebliche finanzielle Gewinn für den Bauherren könnte allenfalls dadurch gerechtfertigt werden, dass diese Wohnungen – wie es der Bauherr selbst dargestellt hat – wie Werkswohnungen ausschließlich zur Benutzung für Klinikpersonal eingesetzt werden. Dazu muss nach unserer Überzeugung in dem begleitend zu schließenden städtebaulichen  Erschließungsvertrag  mit dem Bauherren eine öffentlich-rechtliche Baulast über das Maß der tatsächlichen baulichen Nutzung vereinbart werden.

Die SPD-Stadträte Manuel Wilkendorf, Udo Pursche, Michael Wilkendorf

 
 

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