Hartnäckigkeit von Boris Mattes führt zum Erfolg: bei familienfreundlichem Wohnbau keine Bindung an Bodenrichtwerte

Veröffentlicht am 06.11.2018 in Kommunalpolitik

- kleine Anfrage auf Anregung von SPD-Stadtrat Mattes durch wohnungspolitischen Sprecher der SPD im Landtag, Daniel Born, an die Landesregierung: Unterschreitung der Bodenrichtwerte und zusätzlicher Kinderfreibetrag zulässig –

Im Rahmen der Diskussion über die Vergaberichtlinien und der Preisfindung für die Wohnbaugrundstücke im Allmend hatte sich Stadtrat Dr. Boris Mattes wiederholt und vehement unter anderem für günstige Preise eingesetzt, um familienfreundliches Wohnen zu ermöglichen. Ob ein Abweichen vom Bodenrichtwert und ein Kinderbonus zulässig sind, beschäftigte dabei mehrfach den Meersburger Stadtrat, nicht zuletzt aufgrund unterschiedlicher Sichtweisen der Rechtsaufsicht, die am Bodenrichtwert festhalten wollte. „Natürlich hat die Stadt Meersburg nichts zu verschenken, aber um für Familien bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen sind neben den entsprechenden Vergaberichtlinien die einzigen Steuerungsmöglichkeiten einer Kommune, finanzierbare Grundstückspreise für junge Familien zu schaffen. Bei den derzeitigen Grundstückspreisen am freien Markt ist nämlich sonst für viele Familien der Traum von den eigenen vier Wänden ganz schnell mangels Finanzierbarkeit ausgeträumt“ ist Mattes überzeugt. Aufgrund des Bodenrichtwertes im Bereich Allmendweg zwischen 500 € und 600 €, stand die Rechtsaufsicht einer Reduzierung der Grundstückspreise zunächst kritisch gegenüber. „Neben dem erklärten Ziel des Meersburger Stadtrates, familienfreundliches Wohnen dort auf einem Teil der Grundstücke zu ermöglichen, sprachen nach meiner Ansicht aber unter anderem auch die schwierige Erschließung und schattige Hanglage für eine deutliche Preisreduzierung“, so Mattes weiter. Dass ein Abweichen vom Bodenrichtwert im Einzelfall z.B. zur Förderung des Wohnbaus und zusätzlich ein Kinderbonus zulässig sind, antwortete nun Innenminister Thomas Strobl auf eine kleine Anfrage (Drucksache 16/4222), die Stadtrat Mattes mit Unterstützung des wohnungspolitischen Sprechers der SPD im Landtag, Daniel Born, im Juni eingereicht hatte. So stellte das Ministerium in seiner Antwort klar, dass die Bodenrichtwerte sich zwar als Grundlage für Verkaufspreise eigenen, aber nur Orientierungswerte und rechtlich unverbindlich sind; es gibt keinen Automatismus, dass der Bodenrichtwert mit dem Verkehrswert identisch wäre. Kommunen dürfen sich zwar nicht leichtfertig von Vermögen trennen, kommunale Wohnungsbauförderung mit sozialen Auswahlkriterien und einem Kinderbonus sind aber ein zulässiger Aspekt, mit dem Vermögen wie Baugrundstücke auch unterhalb des vollen Verkehrswertes nach § 92 GemO veräußert werden dürfen. Nach Ansicht des Ministeriums habe die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde auch nicht die Abweichung vom Bodenrichtwert bzw. Verkehrswert als solche beanstandet, sondern vielmehr den zusätzlich ohne (Gesamt-)Obergrenze beabsichtigten Kinderbonus in Höhe von 15.000 Euro pro Kind. „Hier hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung nachgebessert und den Kinderbonus auf maximal 2 Kinder begrenzt, sodass nun alle Vorgaben des Ministeriums und der Rechtsaufsicht eingehalten sind“, so Boris Mattes weiter; „Aus meiner Sicht hat es sich auf jeden Fall gelohnt, für bezahlbaren Wohnraum zu kämpfen“.

 

SPD Fraktionsvorsitzender im Meersburger Gemeinderat und Kreisrat

Dr. Boris Mattes

 
 

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