Bodan-Areal: Wieder ein Antrag auf Befreiung

Veröffentlicht am 13.05.2016 in Standpunkte

Fast schon kleinteilig könnte man einen Antrag auf Befreiung von Einfriedungen in Form von  zwei Gartentoren bezeichnen. „Als nicht so wichtig“. Es ist aber bei diesem großen Projekt wichtig, genau hinzuschauen und zu hinterfragen. Einfriedungen mit Ausnahme von lebenden Einfriedungen sind auf dem Bodan-Areal unzulässig. Diese Vorgabe des Bebauungsplanes wurde vom Gemeinderat und dem Vorhabenträger gemeinsam im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan am 03.12.2013 festgeschrieben.

Diese Vorgabe war so wichtig, daß sie sich an 11 Stellen innerhalb des Bebauungsplanes finden lässt. Sie sollte dazu dienen, daß sich dieses besondere Gelände direkt am Bodensee in die Gemeinde einfügt (Seite 94), es die optische Transparenz erhält (Seite 94/95), eine visuelle Durchsichtigkeit von der Straße gewährleistet ist (Seite 130/131) und zusätzlich Aspekte des Naturschutzes, wie z.B. die Durchlässigkeit des Gebietes für Kleinlebewesen (Seite 115), berücksichtigt werden. Auch auf Ausgleichmaßnahmen wurde von Seiten der Behörden im Bereich Landschaftsbild verzichtet mit dem Hinweiß auf die Unzulässigkeit von Einfriedungen. Zudem wurde in der Kommunikation des Vorhabenträgers nach außen im einem Interview am 09.05.2014 in der Schwäbischen Zeitung betont, daß er keine „Separierung des neuen Geländes möchte“. Wir wollen auch keine Separierung des Geländes durch Gartentore, weshalb wir der Befreiung nicht zugestimmt haben.

 
 

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